Professionelle Vertretung durch Ihren Fachanwalt für Arbeitsrecht

Sie haben eine Kündigung erhalten oder Ihr Arbeitsvertrag ist erneut befristet worden? Dann sollten Sie schnell handeln. Als Fachanwalt für Arbeitsrecht unterstütze ich Sie kompetent bei Kündigungsschutz- und Entfristungsklagen – sowohl außergerichtlich als auch vor dem Arbeitsgericht.

Kündigungsschutzklage: Ihre Rechte als Arbeitnehmer wahren

Eine Kündigung muss nicht immer wirksam sein. Häufig bestehen gute Chancen, sich erfolgreich gegen eine ordentliche oder außerordentliche Kündigung zur Wehr zu setzen. Als Ihr anwaltlicher Vertreter prüfe ich die Rechtslage sorgfältig und setze Ihre Interessen gezielt durch.

Ich vertrete Sie bei:

  • Fristloser (außerordentlicher) Kündigung
  • Personenbedingter Kündigung (z. B. wegen Krankheit)
  • Verhaltensbedingter Kündigung (z. B. bei angeblichem Fehlverhalten)
  • Betriebsbedingter Kündigung (z. B. im Rahmen von Umstrukturierungen)

Wichtig: Für die Kündigungsschutzklage gilt eine gesetzliche Frist von drei Wochen ab Zugang der Kündigung. Danach ist die Klage in der Regel ausgeschlossen. Kontaktieren Sie mich daher am besten sofort nach Erhalt der Kündigung.

Entfristungsklage: Schluss mit unsicheren Arbeitsverhältnissen

Wird Ihr Arbeitsvertrag immer wieder befristet verlängert oder besteht Zweifel an der Wirksamkeit der Befristung? Dann lohnt sich eine Entfristungsklage. Ich prüfe, ob die Befristung zulässig war und vertrete Sie bei der gerichtlichen Geltendmachung eines unbefristeten Arbeitsverhältnisses.

Häufige Ansatzpunkte für eine erfolgreiche Entfristungsklage:

  • Kettenbefristungen ohne sachlichen Grund
  • Formfehler im befristeten Vertrag
  • Zweifel an der Befristungsgrundlage (z. B. Elternzeitvertretung)

Auch hier gilt: Fristen beachten! Die Entfristungsklage muss spätestens drei Wochen nach Ablauf des befristeten Vertrags eingereicht werden.

Warum mit mir?

  • Fachanwalt für Arbeitsrecht mit umfangreicher Prozesserfahrung
  • Schnelle & persönliche Beratung – auch kurzfristig
  • Klare Einschätzung der Erfolgsaussichten
  • Vertretung vor allen Arbeitsgerichten
  • Transparente Kosten (ggf. Kostenübernahme durch Rechtsschutzversicherung)

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Sie möchten Ihre Kündigung oder die Befristung Ihres Arbeitsvertrags rechtlich prüfen lassen? Vereinbaren Sie noch heute einen Termin für ein persönliches Beratungsgespräch – telefonisch oder per E-Mail.